Mitgliedschaft in der Genossenschaft
Die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft kann jeder erwerben, auch derjenige, der damit keine Wohnraumversorgung verbindet.
Alle Mitglieder besitzen ein Mitspracherecht.
Wir nehmen akzeptable Vorschläge auf und setzen diese bei der Gestaltung der Häuser und des Wohnumfeldes um. Die Interessen der Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung wahrgenommen.

Als Mitglied ist man gewissermaßen „Mieter im eigenen Haus“. Das heißt lebenslanges Wohnrecht zu bezahlbaren Mieten.

Eine Mitgliedschaft begründet sich mit zwei Anteilen.
Bei Wohnraumversorgung sind je nach Größe weitere Anteile zu erwerben.
Wohnung
Wohnfläche bis 50 m²
Wohnfläche bis 64 m²
Wohnfläche über 64 m²
Anzahl der Anteile
2+4 Anteile
2+5 Anteile
2+6 Anteile
Wert in EUR
924,00
1.078,00
1.232,00


Ein Anteil beträgt 154,00 EUR.
Zusätzlich ist eine einmalige Beitrittsgebühr von 22,00 EUR zu zahlen.